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Aktuelle Steuerinformationen!
Mit dem Stabilitätsgesetz 2012 wurde eine Steuer für Immobilienverkäufe eingeführt.
Die Deckelung für die begünstigten Forschungsaufwendungen wird auf € 1 Mio. angehoben.
Die Pendlerpauschale soll den Arbeitnehmern einen Teil der Fahrtkosten zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz ersetzen.
Neu ab 1.9.2012: Beim Mieten von Geschäftsräumen wird der Vorsteuerabzug eingeschränkt.

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Steuernews

Aus aktuellem Anlass informieren wir Sie über die wichtigsten geplanten steuerlichen Maßnahmen des Sparpakets 2012.
Erfüllt Ihr Kassensystem die erforderlichen Kriterien?
Pauschalierung auch im ersten Unternehmensjahr möglich.
Der österreichische Basiszinssatz wurde gesenkt.
Diverse Neuerungen für Alleinverdiener ohne Kinder und Pensionisten.
Im Zuge der Eintragung in das Grundbuch ist eine Grundbuch-Eintragungsgebühr zu entrichten.

Änderungen bei der Einkommensteuer im Jahr 2012

Alleinverdiener ohne Kinder

Seit 2011 steht Steuerpflichtigen kein Alleinverdienerabsetzbetrag mehr zu, sofern sie keine Kinder haben, für die sie Familienbeihilfe beziehen. Dies gilt auch weiterhin – es sollen jedoch die folgenden daran anknüpfenden Bestimmungen weiterhin begünstigt sein:

  • Bei den Topfsonderausgaben erhöht sich der Höchstbetrag um € 2.920,00 und
  • bei den außergewöhnlichen Belastungen vermindert sich der Selbstbehalt um einen Prozentpunkt.

Ab 2012 auch, wenn:

  • dem Steuerpflichtigen kein Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht,
  • er aber mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet oder eingetragener Partner ist,
  • vom (Ehe-)Partner nicht dauernd getrennt lebt und
  • der (Ehe-)Partner Einkünfte von höchstens € 6.000,00 jährlich erzielt

Zu den Topfsonderausgaben zählen z.B. Beiträge für bestimmte Versicherungen, Aufwendungen für Wohnraumschaffung und –sanierung, Beiträge zur Errichtung einer Eigentumswohnung oder eines Eigenheims.

Eine außergewöhnliche Belastung kann in vielen Fällen nur berücksichtigt werden, wenn der individuelle Selbstbehalt, der vom Einkommen und z.B. von der Anzahl der Kinder abhängt, überschritten wird.

Pensionistenabsetzbetrag

Der Allgemeine Pensionistenabsetzbetrag erhöhte sich 2011 auf € 764,00 p.a., wenn die zu versteuernden Pensionsbezüge € 13.100,00 im Kalenderjahr nicht übersteigen und der (Ehe-)Partner Einkünfte von höchstens € 2.200,00 jährlich erzielt.

Für das Jahr 2012 wurde die Grenze der Pensionseinkünfte erhöht. Sie dürfen € 19.930,00 im Kalenderjahr nicht übersteigen.

Stand: 12. Jänner 2012