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Der Finanzminister droht mit einer erheblichen Verschärfung des Finanzstrafrechtes und hat einen entsprechenden Gesetzesvorschlag zur Begutachtung ausgesandt.
Der europäische Gerichtshof hat nun entschieden, dass der Begriff „Unterschrift“ in der entsprechenden Richtlinie, die das Vorsteuerrückerstattungsverfahren regelt, ein gemeinschaftsrechtlicher Begriff ist.
Aufwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung seiner Dienstnehmer können unter bestimmten Voraussetzungen bis zu € 300,00 pro Jahr (€ 25,00 pro Monat) steuerfrei und SV-beitragsfrei sein.
Betrug durch Schwarzarbeit am Bau und Steuerumgehungsmodelle sollen bekämpft werden.
