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Mehr als 60 % der Gesellschaften in Österreich sind GmbHs.
Neue UFS-Entscheidung zu großem Pendlerpauschale.
Für den Betrieb eines Gastgartens bedarf es keiner Genehmigung mehr, falls bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
Weitere Änderungen für bestimmte Dienstleistungen ab 2011.

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Öffnungszeiten
Mo - Do: 7:30 - 16:30
Fr: 07:30 - 12:00
Vornbuch 6
A - 4840 Vöcklabruck
T: +43.(0) 7672. 728 85, F: DW 10
E:

Veranstaltungen

Ein Tipp zu diesem Thema:

Events sind Veranstaltungen, die in ein entsprechendes Rahmenprogramm eingebettet sind und an denen nicht nur Kunden (oder solche, die es werden sollen), sondern auch Personen des öffentlichen Lebens teilnehmen.

Aufwendungen, die im Zusammenhang mit derartigen Events anfallen, sind abzugsfähig, wenn der Anlass der Veranstaltung dem Betriebsgeschehen zuzuordnen ist und ein entsprechendes Event-Marketing im Rahmen eines Werbekonzeptes betrieben wird. Das Event-Marketing muss geeignet sein, das Interesse auf das Unternehmen zu lenken und dem Adressaten firmen- und produktbezogene Inhalte erlebnisorientiert zu vermitteln.

Neben den Kosten für die Veranstaltung und das Rahmenprogramm sind auch die Bewirtungskosten in vollem Umfang als Betriebsausgabe abzugsfähig. Liegt der Veranstaltung kein entsprechendes Marketingkonzept zugrunde, wäre grundsätzlich eine Aufteilung der Bewirtungskosten in abzugsfähige Aufwendungen für Geschäftsfreunde bzw. potentielle Kunden und nichtabzugsfähige Aufwendungen für andere Personen vorzunehmen. Diese Trennung kann entfallen, wenn an der Veranstaltung weitaus überwiegend Geschäftsfreunde und potentielle Kunden teilnehmen.


 


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