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Aktuelle Steuerinformationen!
Mehr als 60 % der Gesellschaften in Österreich sind GmbHs.
Neue UFS-Entscheidung zu großem Pendlerpauschale.
Für den Betrieb eines Gastgartens bedarf es keiner Genehmigung mehr, falls bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
Weitere Änderungen für bestimmte Dienstleistungen ab 2011.

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Öffnungszeiten
Mo - Do: 7:30 - 16:30
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T: +43.(0) 7672. 728 85, F: DW 10
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Steuerlicher Überblick zur Vermietung

Wenn Sie z. B. eine Wohnung vermieten so interessiert sich auch das Finanzamt für diese Einkünfte. Sie müssen unter Umständen für diese Einkünfte

bezahlen.

Einkommensteuer

Im Einkommensteuergesetz findet man sogar eine eigene Einkunftsart, die sich nur mit Vermietung und Verpachtung beschäftigt.

Umsatzsteuer

Prinzipiell unterliegen Ihre Einnahmen als Vermieter auch der Umsatzsteuer. Sollten Ihre Umsätze jedoch unter € 30.000,00 (=Nettogrenze) (bis 2006: € 22.000,00) jährlich liegen, so sind Sie als Kleinunternehmer von der Umsatzsteuer befreit. Sie können sich dafür z. B. von den Rechnungen für Reparaturen auch keine Vorsteuer abziehen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung zu verzichten. Damit werden Sie vorsteuerabzugsberechtigt.

Sind Sie ein umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer (= kein Kleinunternehmer), so sind für Sie als Vermieter folgende Umsatzsteuersätze wichtig:

Von der vereinnahmten Umsatzsteuer kann die Vorsteuer von Betriebskosten, Reparaturen oder Ähnliches in Abzug gebracht werden.

Gebühren

Für einen unterschriebenen Mietvertrag ist beim zuständigen Finanzamt für Gebühren die Vertragsgebühr zu erklären und zu entrichten. Als Vermieter müssen Sie dazu das Formular Geb1 ausfüllen und beim Finanzamt abgeben. Die Gebühr ist auf diesem Formular selbst zu berechnen und mittels Zahlschein einzuzahlen.

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Sollten Sie spezielle Fragen zu einem der Themen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.