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Für den Betrieb eines Gastgartens bedarf es keiner Genehmigung mehr, falls bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
Weitere Änderungen für bestimmte Dienstleistungen ab 2011.

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Öffnungszeiten
Mo - Do: 7:30 - 16:30
Fr: 07:30 - 12:00
Vornbuch 6
A - 4840 Vöcklabruck
T: +43.(0) 7672. 728 85, F: DW 10
E:

Sachverständigergutachten

Zu unserem Aufgabengebiet zählt die Erstellung von Sachverständigengutachten auf dem Gebiet des Buchführungs- und Bilanzwesens im Besonderen sowie des Abgabenrechts im Allgemeinen.
Für Wirtschaftstreibende bedeutet die Erstellung eines Gutachtens oft eine nicht unwesentliche strategische Information zur Verfolgung ihrer Ziele.

Im Rahmen unserer Gutachtertätigkeit beantworten wir für Sie insbesondere Fragen

Darüber hinaus erstellen wir:

Im Rahmen der Sachverständigentätigkeit erstellen wir auch Gerichtsgutachten, in denen wir unser Fachwissen und unsere Berufserfahrung in das Gerichtsverfahren einbringen.

Als Sachverständige obliegt uns dabei die Aufgabe, Gutachten als Beweismittel im Verfahren zu erstellen.

Die Sachverständigentätigkeit erfordert, dass ein Gutachten stets nur unter Anwendung von Fachwissen erstellt wird.

Allgemeine Lebenserfahrungen, Meinungen und Anschauungen des Sachverständigen haben in einem Gutachten nichts verloren.

Für die Tätigkeit als Sachverständiger obliegt uns – ebenso wie für den Beruf des Wirtschaftstreuhänders – die Pflicht der permanenten Fortbildung, um unseren Wissensstand aktuell zu halten.

Weiters gehören zu den Anforderungen an den Sachverständigen:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Sollten Sie spezielle Fragen zu einem der Themen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.